Die Treuhandanstalt hat den Auftrag, die volkseigenen Unternehmen zu privatisieren, ggf. nach Sanierung, und damit die Wettbewerbsfähigkeit möglichst vieler Unternehmen herzustellen und damit Arbeitsplätze zu sichern. Nicht privatisierungsfähige Unternehmen sind stillzulegen. Damit im Zusammenhang stehen auch die Veräußerung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen, die Zuordnung von Vermögen auf die Länder und Kommunen (Vermögenszuordnung) sowie die Wiedergutmachung von Vermögensverlusten, die durch Unrechtshandlungen des SED-Staates und des Nazi-Regimes auf dem Gebiet der ehemaligen DDR begangen worden sind (Reprivatisierung). Die Treuhandanstalt beteiligt sich außerdem aufgrund eines Verwaltungsabkommens zwischen dem Bund und den neuen Bundesländern an der Beseitigung ökologischer Altlasten und ist in Art. 9 des Einigungsvertrages zum treuhänderischen Verwalter des Vermögens der Partei- und Massenorganisationen (PMO-Vermögen) bestimmt.
Nachdem der Kernauftrag der Treuhandanstalt, die Privatisierung, weitgehend erfüllt war, wurde die Aufgabenerledigung auf Grundlage des
Gesetzes zur abschließenden Erfüllung der verbliebenen Aufgaben der Treuhandanstalt
zum 1. Januar 1995 im Wesentlichen wie folgt neu organisiert:
- die Verwertung und Verwaltung der land- und forstwirtschaftlichen Flächen übernahm geschäftsbesorgend die BVVG Bodenverwertungs- und Verwaltungsgesellschaft
( BVVG). Die
BVVG ist eine Tochtergesellschaft der
BvS.
- die Verwertung und Verwaltung der sonstigen Liegenschaften übernahm die heutige
TLG Immobilien GmbH
.
- die übrigen Aufgaben verblieben bei der Treuhandanstalt, die in
Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben umbenannt wurde.
Im Hinblick auf den Abarbeitungsstand und die daraus resultierende zunehmende Unwirtschaftlichkeit der Erledigung der Treuhandaufgaben durch die BvS stellte diese zum 31. Dezember 2000 ihre operative Tätigkeit ein. Sie besteht seitdem nur noch als Rechts- und Vermögensträgerin fort und besitzt kein eigenes Personal mehr. Das Gesetz zur Abwicklung der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvSAbwG) brachte zum 1. Januar 2004 eine weitere Zäsur: Die bisherigen Organe der BvS, Präsident und Verwaltungsrat, wurden abgeschafft, an ihre Stelle trat ein vom BMF bestimmter Abwickler. Er soll den weiteren Erledigungsprozess beschleunigen und baldmöglichst das Restvermögen (und unvermeidbar erst langfristig zu erledigende Aufgaben) im Wege der Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolge übertragen und damit die Voraussetzungen für die Auflösung der BvS schaffen.
Das Ergebnis der Tätigkeit von Treuhandanstalt und BvS ist für die Jahre 1991 bis 2003 im "Abschlussbericht der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben" dokumentiert (ISBN-Nr. 3-932661-40-0).