Die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) ist mit dem Treuhandgesetz der Volkskammer vom 17. Juni 1990 als Treuhandanstalt gegründet worden. Nach der Wiedervereinigung wurde die Treuhandanstalt eine bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts unter der Fach- und Rechtsaufsicht von Bundesfinanzministerium und Bundeswirtschaftsministerium.
Die Treuhandanstalt hat den Auftrag, die volkseigenen Unternehmen zu privatisieren, ggf. nach Sanierung, und damit die Wettbewerbsfähigkeit möglichst vieler Unternehmen herzustellen und damit Arbeitsplätze zu sichern. Nicht privatisierungsfähige Unternehmen sind stillzulegen. Damit im Zusammenhang stehen auch die Veräußerung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen, die Zuordnung von Vermögen auf die Länder und Kommunen (Vermögenszuordnung) sowie die Wiedergutmachung von Vermögensverlusten, die durch Unrechtshandlungen des SED-Staates und des Nazi-Regimes auf dem Gebiet der ehemaligen DDR begangen worden sind (Reprivatisierung). Die Treuhandanstalt beteiligt sich außerdem aufgrund eines Verwaltungsabkommens zwischen dem Bund und den neuen Bundesländern an der Beseitigung ökologischer Altlasten und ist in Art. 9 des Einigungsvertrages zum treuhänderischen Verwalter des Vermögens der Partei- und Massenorganisationen (PMO-Vermögen) bestimmt.
Nachdem der Kernauftrag der Treuhandanstalt, die Privatisierung, weitgehend erfüllt war, wurde die Aufgabenerledigung auf Grundlage des Gesetzes zur abschließenden Erfüllung der verbliebenen Aufgaben der Treuhandanstalt zum 1. Januar 1995 im Wesentlichen wie folgt neu organisiert:
Im Hinblick auf den Abarbeitungsstand und die daraus resultierende zunehmende Unwirtschaftlichkeit der Erledigung der Treuhandaufgaben durch die BvS stellte diese zum 31. Dezember 2000 ihre operative Tätigkeit ein. Sie besteht seitdem nur noch als Rechts- und Vermögensträgerin fort. Das Gesetz zur Abwicklung der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvSAbwG) brachte zum 1. Januar 2004 eine weitere Zäsur: Die bisherigen Organe der BvS, Präsident und Verwaltungsrat wurden abgeschafft, an ihre Stelle trat ein vom BMF bestimmter Abwickler. Er soll den weiteren Erledigungsprozess beschleunigen und baldmöglichst das Restvermögen (und unvermeidbar erst langfristig zu erledigenden Aufgaben) im Wege der Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolge übertragen und damit die Voraussetzungen für die Auflösung der BvS schaffen.
Das Ergebnis der Tätigkeit von Treuhandanstalt und BvS ist für die Jahre 1991 bis 2003 im "Abschlussbericht der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben" dokumentiert (ISBN-Nr. 3-932661-40-0).